Die Rechtsantragsstelle ist weiterhin nur für Eilanträge für den Publikumsverkehr geöffnet.
Anträge auf Zeugen- oder Sachverständigenentschädigung können nur schriftlich eingereicht werden. Vordrucke hängen im 1. Obergeschoss aus.
Anträge auf Erteilung von Grundbuchabschriften können nur schriftlich eingereicht werden.
Termine in Kirchenaustrittsangelegenheiten können online gebucht werden.
Darüberhinaus können mündliche Anträge nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung aufgenommen werden.
Die Zahlstelle ist geschlossen. Kosten können per Überweisung oder per elektronischer Kostenmarke (www.kostenmarke.justiz.de) entrichtet werden.
Eingaben / Anträge sind schriftlich per Post/Fax zu übersenden oder können in den am Haupteingang des Gebäudes befindlichen Briefkasten eingeworfen werden.
Zahlreiche Anträge für gerichtliche Verfahren sind unter https://www.ag-gummersbach.nrw.de/infos/Formulare/index.php und https://www.justiz.nrw/BS/formulare/index.php abrufbar.
Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen. Für den Aufenthalt im Sitzungssaal erlassen die Richter/innen gegebenenfalls besondere Anordnungen.
Für die Abgabe von Schriftstücken verweise ich Sie auf den Briefkasten am Haupteingang.