Im Kinderzimmer können sich Kinder, deren Eltern im Gericht etwas zu erledigen haben, in Begleitung einer erwachsenen Person aufhalten – bitte kündigen Sie den Besuch telefonisch vorab in der Zentrale (02261 811-0) oder bei der Einlasskontrolle an.
Die Aufsicht über die Kinder wird von Seiten des Amtsgerichts nur in dringenden Ausnahmefällen nach rechtzeitiger telefonischer Ankündigung übernommen.