Das Amtsgericht Gummersbach ist Ausbildungsgericht für das Berufsbild der/des Justizfachangestellten.
Die Einstellung der Auszubildenden erfolgt in der Regel zum 1. August bzw. 1. September eines jeden Jahres. Die Ausbildung ist staatlich anerkannt und bundeseinheitlich geregelt.
Kontaktdaten:
Amtsgericht Gummersbach
Frau Alefelder
Steinmüllerallee 1a
51643 Gummersbach
Das Ausbildungsprofil in Kürze:
Berufsbezeichnung: Justizfachangestellter/Justizfachangestellte
Einstellungsvoraussetzung: Fachoberschulreife/ Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer: zweieinhalb Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten in Köln (Staatsanwaltschaft, Insolvenz- und Registergericht) und bei dem Amtsgericht Gummersbach.
Arbeitsgebiet:
Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend in Service-Einheiten in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Verwaltung, Nachlass, Vormundschaft, Betreuungen und Register tätig.
Dort sind sie auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Berufliche Fähigkeiten:
Justizfachangestellte/r
- setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein,
- erteilen Auskünfte,
- nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf,
- führen Registraturarbeiten durch,
- führen Dateien und Karteien,
- bearbeiten Posteingang und -ausgang,
- berechnen, vermerken und überwachen Fristen,
- gewähren Akteneinsicht,
- fertigen Schriftstücke aus und beglaubigen Schriftstücke,
- veranlassen Veröffentlichungen,
- erheben statistische Daten,
- veranlassen Zustellungen und überwachen deren Ausführung,
- erstellen Protokolle,
- berechnen Kosten,
- überwachen Zahlungseingänge.
Berufsschule:
Begleitend zur Ausbildung gehört auch der regelmäßige Besuch der Berufsschule. Die Berufsschule befindet sich in Köln und muss wöchentlich zweimal besucht werden.
Erholungsurlaub:
Jedem Auszubildenden steht pro Kalenderjahr ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen zu, für nicht volle Kalenderjahre anteilig. Der Urlaub ist möglichst in den Schulferien abzuwickeln.