Das Amtsgericht Gummersbach ist Ausbildungsgericht für das Berufsbild der/des Justizfachangestellten.

Die Einstellung der Auszubildenden erfolgt in der Regel zum 1. August bzw. 1. September eines jeden Jahres. Die Ausbildung ist staatlich anerkannt und bundeseinheitlich geregelt.

Kontaktdaten:

Amtsgericht Gummersbach
Frau Alefelder
Steinmüllerallee 1a
51643 Gummersbach

Das Ausbildungsprofil in Kürze:

Berufsbezeichnung: Justizfachangestellter/Justizfachangestellte

Einstellungsvoraussetzung: Fachoberschulreife/ Fachhochschulreife

Ausbildungsdauer: zweieinhalb Jahre

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten in Köln (Staatsanwaltschaft, Insolvenz- und Registergericht) und bei dem Amtsgericht Gummersbach.

Arbeitsgebiet:

Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend in Service-Einheiten in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Verwaltung, Nachlass, Vormundschaft, Betreuungen und Register tätig.

Dort sind sie auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.

Berufliche Fähigkeiten:

Justizfachangestellte/r

  • setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein, 
  • erteilen Auskünfte,
  • nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf, 
  • führen Registraturarbeiten durch, 
  • führen Dateien und Karteien, 
  • bearbeiten Posteingang und -ausgang, 
  • berechnen, vermerken und überwachen Fristen, 
  • gewähren Akteneinsicht, 
  • fertigen Schriftstücke aus und beglaubigen Schriftstücke, 
  • veranlassen Veröffentlichungen, 
  • erheben statistische Daten, 
  • veranlassen Zustellungen und überwachen deren Ausführung, 
  • erstellen Protokolle, 
  • berechnen Kosten, 
  • überwachen Zahlungseingänge. 

 

Berufsschule:

Begleitend zur Ausbildung gehört auch der regelmäßige Besuch der Berufsschule. Die Berufsschule befindet sich in Köln und muss wöchentlich zweimal besucht werden.

 

Erholungsurlaub:

Jedem Auszubildenden steht pro Kalenderjahr ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen zu, für nicht volle Kalenderjahre anteilig. Der Urlaub ist möglichst in den Schulferien abzuwickeln.