Schiedspersonen für Bergneustadt
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Stinski-Roeschke, Christel | Langenlöhstraße 9c 51702 Bergneustadt Tel.-Nr.: 02261 43360 | Bergneustadt I Bergneustadt, Hackenberg, Leienbach, Baldenberg, Hüngringhausen |
| 1.Vertretung: Schmid, Heike | Talsperrenstr. 1 51702 Bergneustadt Tel.-Nr.: 02261 44110 | |
| Schmid, Heike | Talsperrenstr. 1 51702 Bergneustadt Tel.-Nr.: 02261 44110 | Bergneustadt II Wiedenest, Altenothe, Attenbach, Auf dem Dümpel, Belmicke, Bösinghausen, Brelöh, Freischlade, Geschleide, Höh, Immicke, Neuenothe, Niederrengse, Pernze, Pustenbach, Rosenthal, Rosenthalseifen, Wörde |
| 1.Vertretung: Stinski-Roeschke, Christel | Langenlöhstraße 9c 51702 Bergneustadt Tel.-Nr.: 02261 43360 |
Stadt Bergneustadt
Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt
Tel.-Nr.: 02261 404-0 , Telefax: 02261 404-175
E-Mail: rathaus@bergneustadt.de
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Weitere Informationen
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