Schiedspersonen für Bergneustadt

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Stinski-Roeschke, ChristelLangenlöhstraße 9c
51702 Bergneustadt
Tel.-Nr.: 02261 43360
Bergneustadt I
Bergneustadt, Hackenberg, Leienbach, Baldenberg, Hüngringhausen
1.Vertretung:
Schmid, Heike
Talsperrenstr. 1
51702 Bergneustadt
Tel.-Nr.: 02261 44110
Schmid, HeikeTalsperrenstr. 1
51702 Bergneustadt
Tel.-Nr.: 02261 44110
Bergneustadt II
Wiedenest, Altenothe, Attenbach, Auf dem Dümpel, Belmicke, Bösinghausen, Brelöh, Freischlade, Geschleide, Höh, Immicke, Neuenothe, Niederrengse, Pernze, Pustenbach, Rosenthal, Rosenthalseifen, Wörde
1.Vertretung:
Stinski-Roeschke, Christel
Langenlöhstraße 9c
51702 Bergneustadt
Tel.-Nr.: 02261 43360
Weitere anerkannte Gütestellen für Bergneustadt
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt
Tel.-Nr.: 02261 404-0 , Telefax: 02261 404-175
E-Mail: rathaus@bergneustadt.de

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Weitere Informationen

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