Während der Sprechzeiten stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer persönlichen Arbeitszeit für Anträge, Rückfragen und Besprechungen zur Verfügung.

Außerhalb der Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht zur Teilnahme an öffentlichen Verhandlung jederzeit und im Übrigen nach besonderer Terminvereinbarung möglich.

Öffnungszeiten:

montags und dienstags         08:00 Uhr - 16:00 Uhr

mittwochs bis freitags           08:00 Uhr - 15:30 Uhr

Sprechzeiten / Publikumszeiten:

montags bis freitags:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr

donnerstags zusätzlich:     13:30 Uhr - 15:00 Uhr

Terminvereinbarung:

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird gebeten vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

In bestimmten Angelegenheiten (Kirchenaustritte und Beratungshilfe) ist eine Online-Terminbuchung möglich.

Kassenstunden der Zahlstelle:

Die Zahlstelle ist geschlossen und nur in Ausnahmefällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung geöffnet. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite für die Zahlstelle.

Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst

Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die rechtsrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth) eingerichtet.

Anträge im Eil- und Bereitschaftsdienst können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach während der folgenden Sprechzeiten bzw. unter der folgenden Telefaxnummer gestellt werden:

Sprechzeiten: Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend, Silvester) von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Telefax: 02204 9529-180 Telefon: 02204 9529-100